Sonderleistungen

Hierzu
zählen ergänzende medizinisch sinnvolle Leistungen,
die
(noch) nicht im Leistungskatalog aufgenommen sind oder nur bei konkreten Krankheitsverdacht nicht jedoch bei einer Vorsorgeuntersuchung von den Gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden. Auch Leistungen,
die Sie
selbst wünschen und von denen Sie überzeugt sind, dass es Ihrer Gesundheitsvorsorge dient, gehören hierzu.